07.12.2011
Impressumspflicht bei Social Media Portalen für Unternehmen
Das Landgericht Aschaffenburg hat in einem einstweiligen
Rechtschutzverfahren entschieden, dass
auf Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook, die geschäftlich
und nicht rein privat betrieben
werden, die Impressumspflicht nach §5 Telemediengesetz gilt. Demnach
müssen alle rechtlichen
Angaben direkt (und nicht per Link z.B. auf eine Webseite) auf dem
Profil zu finden sein.